Bewertung

Verdienstgrenze

Seit dem 1. Januar 2013 ist die Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro angehoben wurden. Somit ergibt sich ein Beschäftigungverhältnis im Niedriglohnbereich bei einem monatlichen Lohn von 450,01 – 850 Euro. Doch mit der Erhöhung kommen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber neue Verpflichtungen zu, denn auf alle Minijobs die ab dem 1.Januar 2013 begonnen werden besteht zukünftig auch eine Rentenversicherungspflicht. Dabei muss der Arbeitgeber 15% der Rentenversicherung abführen und der Arbeitnehmer die Differenz zum Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3,9%. Ebenfalls wird die Mindestbemessungsgrundlage für Rentenversicherungsbeiträge von 155 auf 175 Euro angehoben.

Im Nidrieglohnbereich bei einem Monatsentgelt zwischen 450,01 – 850 Euro fällt die Abgabe, nach einer besonderen Berechnung, des Arbeitnehmeranteils niedriger aus. Für alle die bereits vor dem 31.12.2012 bereits in einem Minijob oder im Nidrieglohnbereich beschäftigt waren, wird es eine Übergangsregelung geben.