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Für viele Abiturienten und Schüler mit Fachhochschulreife ist ein Studium höchst attraktiv.

Häufig folgt jedoch auf die aufwändige Bewerbungsphase die Ernüchterung, in Form eines Ablehnungsbescheides. Dieser Bescheid sollte nicht gleich zur Enttäuschung und Aufgabe der beruflichen Pläne führen. Es gibt auch bei einer Ablehnung im ersten Vergabeverfahren Möglichkeiten, dennoch den Traumstudienplatz zu bekommen. Da sich zahlreiche Schüler nach ihrem Abschluss an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, um eine möglichst hohe Chance auf einen Studienplatz zu haben, werden nicht alle vergebenen Studienplätze in der Realität auch angetreten. Das bedeutet, dass die Warscheinlichkeit, im Nachrückverfahren doch noch zugelassen zu werden, relativ hoch ist.

Der Bescheid, über eine Zulassung im Nachrückverfahren.

wird meist einige Wochen nach dem ersten Ablehnungsbescheid allen potentiellen Nachrückern per Post zugestellt. Doch auch für diejenigen, die auch im zweiten Vergabeverfahren nicht zugelassen worden sind, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Da eine Ablehnung meist aufgrund eines zu schlechten NC-Wertes erfolgt, kann es ratsam sein, beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr oder eine Ausbildung vor dem Studium zu machen. Dies hat den Vorteil, dass sich der NC mit jedem Semester verbessert, in dem man nicht an einer Hochschule immatrikuliert gewesen ist. Dadurch steigen die Chancen, den gewünschten Studienplatz zu erhalten ganz enorm an.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ein zulassungsbeschränktes mit einem zulassungsfreien Studienfach zu kombinieren.

Dies liegt vor allem daran, dass die Warscheinlichkeit, für zwei durch NC beschränkte Fächer zugelassen zu werden, meist relativ gering ist. Natürlich hängt das jedoch individuell vom gewünschten Notendurchschnitt der jeweiligen Hochschule ab. Letzendlich gibt es auch noch die Möglichkeit, sich per Losverfahren für nichtwahrgenommene Reststudienplätze zu bewerben. Hierbei erfolgt eine Zulassung relativ zügig, jedoch fängt der Student erst circa zwei Wochen nach dem regulären Semesterbeginn mit dem Studium an. Nahezu alle Hochschulen bieten eine kompetente und umfangreiche Beratung rund um das Thema Vergabeverfahren an und können auch Auskunft darüber geben, wie sich im Falle einer Ablehnung verhalten werden sollte. Selbstverständlich erfolgt die Beratung kostenlos.

 

 

Bildquelle: sigrid rossmann  / pixelio.de