Bafög
Da hat man sich durch alle Antragsformulare für das Bafög hindurch gekämpft, und als Antwort erhält man einen Bescheid, in dem der lapidare Satz steht: „Ihr Antrag wird abgelehnt.“ Punkt? Keineswegs. Gegen jeden Bescheid ist Widerspruch bzw. Einspruch möglich. Aber wer hat eigentlich Anspruch auf Bafög?
Ablehnungsgründe
Prüfen Sie zunächst die Gründe, die von der Behörde für die Ablehnung angegeben werden. Diese Gründe können zunächst formaler Art sein, vielleicht haben Sie die Unterschrift vergessen oder ein veraltetes Formular benutzt. Lesen Sie im Bescheid, dass an Ihrem Antrag etwas formal falsch war, stellen Sie einen neuen Antrag.
Wurde der Antrag jedoch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, schauen Sie in Ihrer Kopie des Antrags nach und vergleichen Sie Ihre Angaben mit den Ablehnungsgründen. Etwa 40% der Bescheide deutscher Behörden sind fehlerhaft. Oft kommt es vor, dass bei der Übertragung ein Zahlendreher geschieht und daher das Einkommen der Eltern zu hoch angesetzt wird. Oder man hat einfach vergessen, den eigenen Steuerbescheid in Kopie beizulegen.
Anfechtung
Legen Sie auf jeden Fall schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Sie müssen dabei noch keine Gründe angeben, auf jeden Fall aber müssen Sie die im Bescheid genannte Widerspruchsfrist einhalten. Ihre Begründung können Sie sich später überlegen und schriftlich vortragen, wobei Sie alle erforderlichen Belege hinzufügen. E-Mails oder Telefonanrufe reichen hier nicht, drucken Sie alles aus und schicken es per Brief zur Behörde oder geben Sie es persönlich dort ab. Sollten Sie dann zum zweiten Mal eine Ablehnung erhalten, dann holen Sie sich professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt in Ihrer Stadt, der die Situation analysiert und notwendige Schritte einleitet.